Schweiz: Korrekturen bei der Strassen-Justiz

Von Rolf Lüthi
Das Schweizer Parlament korrigiert ein Gesetz, das es erst vor fünf Jahren beschlossen hat. Das Prinzip der Verhältnismässigkeit wurde mit dem berüchtigten Raserartikel allzu offensichtlich missachtet.

Heute hat mit dem Schweizer Nationalrat die zweite Parlamentskammer mit 112 zu 73 Stimmen einer Lockerung des Raserartikels zugestimmt. Neu wird bei Raserdelikten (massive Geschwindigkeitsüberschreitungen) zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz unterschieden. Im Falle der fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung haben die Richter wieder den üblichen Ermessensspielraum und müssen nicht mehr eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr aussprechen.

Ebenso soll die Mindestdauer des Fahrausweisentzugs (bisher zwei Jahre, im Wiederholungsfall zehn Jahre) reduziert werden. Vor allem Motorradfahrer, die auf übersichtlichen Strecken beschleunigten, um Schleicher zu überholen, vor und nach dem Überholmanöver jedoch korrekt fuhren, fanden sich plötzlich wie Schwerverbrecher behandelt vor dem Richter wieder, dem nichts anderes übrig blieb, als diese Justizopfer zu einem Jahr bedingt zu verurteilen.

Wie die Richter zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz unterscheiden, wird die Rechtsprechung zeigen. Rennen auf öffentlicher Strasse dürften als Vorsatz eingestuft werden, andere waghalsige Manöver wie knappes Überholen wohl ebenso.

Weiter wurden ursprünglich geplante Massnahmen des Verkehrssicherheitsprojekts «Via Sicura» gekippt: Fahrzeuge von Tempo- oder Alkoholsündern sollen nicht mit Datenaufzeichnungsgeräten bzw. Atemalkohol-Wegfahrsperren ausgerüstet werden müssen.

Ebenso will der Nationalrat das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlauben. Es wäre eine Anpassung an die Schweizer Realität mit ihrer derart hohen Verkehrsdichte, in der sich ein Rechtsvorbeifahren kaum mehr vermeiden lässt.

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